2017 wurden im Kanton Bern insgesamt 46‘536 Personen durch die Sozialhilfe unterstützt. Dies sind 121 Personen weniger als im Vorjahr. Die Sozialhilfequote des Kantons Bern verharrt damit trotz guter Wirtschaftslage auf überdurchschnittlich hohem Niveau. Sie liegt zirka ein Prozentpunkt über dem schweizerischen Durchschnitt. Allerdings ist die Höhe der Sozialhilfequote innerkantonal sehr unterschiedlich. Nach wie vor stellen die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt für gering qualifizierte Personen eine grosse Herausforderung dar. Für diese Personengruppe ist es schwierig, eine Arbeitsstelle zu finden. Eine weitere Herausforderung ist die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von über 50-jährigen Personen, die ihre Arbeitsstelle verloren haben. Die Sozialhilfestatistik 2017 des Bundesamts für Statistik zeigt, dass der Anteil der Sozialhilfebeziehenden im Alter zwischen 46 und 64 Jahren in den letzten zehn Jahren stetig gestiegen ist.
Kosten gestiegen
Die Nettokosten in der individuellen Sozialhilfe sind 2017 gestiegen (+2,2 Prozent), nachdem sie über die letzten Jahre betrachtet im Kanton Bern auf hohem Niveau mehr oder weniger stabil blieben. Diese Kosten tragen der Kanton und die Gesamtheit der Gemeinden über den Lastenausgleich je zur Hälfte. Zur Stabilisierung der Kosten haben die in den letzten Jahren unternommenen Anstrengungen der GEF und der Sozialdienste zur Steigerung der Kosteneffizienz beigetragen. Um weiterhin Kostensteigerungen zu verhindern, werden jedoch weitere Anstrengungen erforderlich sein. Die im Rahmen der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes per 2020 geplanten Optimierungen zielen neben der Verstärkung des Anreizsystems genau in diese Richtung.
Anders als die Kosten der wirtschaftlichen Hilfe, sind die Personalkosten der Sozialdienste in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Diese Entwicklung wurde nun gebremst: 2017 betrug dieser Kostenblock 83 Millionen Franken und sank damit gegenüber dem Vorjahr um 3,5 Prozent (2016: 86 Mio.Fr.). Diese Kostensenkung ist das Resultat eines seit 1. Januar 2017 neu geltenden Abgeltungssystems, in dem nicht mehr Stellen abgegolten werden, sondern bearbeitete Fälle mittels Pauschalen.
Herausforderungen im Migrationsbereich
Neben der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, der immer weniger Stellen für gering qualifizierte Personen zur Verfügung stellt, werden auch die Migrationsbewegungen der letzten Jahre die Kantone mittel- bis langfristig vor zusätzliche Herausforderungen stellen. Viele Zuwandernde werden voraussichtlich länger in der Schweiz bleiben. Ein relativ grosser Teil von ihnen verfügt trotz der hohen Investitionen in Integrationsmassnahmen nicht über Sprachkenntnisse und ein Ausbildungsniveau, das für eine rasche Aufnahme in den regulären Arbeitsmarkt erforderlich wäre. Viele dieser Personen werden daher lange Zeit auf finanzielle Sozialhilfeunterstützung und Hilfestellungen zur beruflichen und sozialen Integration angewiesen sein. Die GEF hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeitsintegrationsquote generell und insbesondere für diese Personengruppe wesentlich zu verbessern. Dieses anspruchsvolle Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wirtschaft künftig eine grössere Anzahl niederschwelliger Arbeitsplätze anbietet. Aus diesem Grund hat die GEF in einer Arbeitsgruppe, in der eine stattliche Zahl von Wirtschaftsvertretenden mitgewirkt hat, Massnahmen entwickelt, die zu einer Erhöhung der Integrationsquote führen sollen.