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24. Oktober 2014
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Ausführungsbestimmungen zum ersten Integrationsgesetz des Kantons Bern
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Regierungsrat konkretisiert dreistufiges Integrations-Modell

Ein konstruktives Zusammenleben der einheimischen Bevölkerung mit Ausländerinnen und Ausländern: Dieses Ziel verfolgt das erste Integrationsgesetz des Kantons Bern, das per 1. Januar 2015 gilt. Kernelement ist ein dreistufiges Modell, mit dem die Integration neu zuziehender ausländischer Personen systematisch unterstützt wird. Der Regierungsrat hat in den nun verabschiedeten Ausführungsbestimmungen die Abläufe des Verfahrens, die Schnittstellen und die Zielgruppe auf Verordnungsstufe konkretisiert.

«Fördern und fordern» heisst der Grundsatz im ersten bernischen Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung. Der neue, ab 1. Januar 2015 geltende Erlass zeigt Instrumente auf, welche die neu zuziehenden Ausländerinnen und Ausländer darin unterstützen, sich schneller im hiesigen Alltag zurechtzufinden und sich mit den hiesigen Lebensbedingungen vertraut zu machen. Gleichzeitig zeigt das Gesetz aber auch Pflichten auf und fordert von den Migrantinnen und Migranten einen aktiven Beitrag zur Integration. Der Regierungsrat hat mit der entsprechenden Verordnung nun die neuen Bestimmungen konkretisiert.

Dreistufiges Modell zur Integration

Die Verordnung regelt die Details zum dreistufigen Modell der Integration. Sie schafft damit die Voraussetzung für eine einheitliche Handhabung des Modells im ganzen Kanton.

Mit Ausländerinnen und Ausländern, die sich neu im Kanton Bern niederlassen und einen dauerhaften Aufenthalt anstreben, führt die Gemeinde bei der Anmeldung ein obligatorisches Erstgespräch (erste Stufe). Mit den Erstgesprächen heisst die Gemeinde die neu zugezogenen Personen willkommen und sorgt für eine bedarfsgerechte Information. Die Verordnung legt fest, nach welchen Kriterien die Gemeinden die betroffenen Personen einer Ansprechstelle für Integration (zweite Stufe) für eine vertiefte Beratung zuweisen können. Im Kanton Bern sind vier Ansprechstellen dafür festgelegt: das Kompetenzzentrum Integration der Stadt Bern (Stadt Bern), die Informationsstelle für Ausländerinnen und Ausländer isa (Regionen Mittelland, Emmental und Oberaargau), Multimondo (Biel, Seeland und Berner Jura) sowie das Kompetenzzentrum Integration Oberland KIO (Thun, Oberland).

Sollten die Massnahmen zur Integration nicht ausreichen oder von den Betroffenen nicht hinreichend umgesetzt werden, kann eine verpflichtende Integrationsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Ansprechstelle erarbeitet die Inhalte der Integrationsvereinbarung, während der offizielle Abschluss der Vereinbarung Sache der Migrationsbehörden ist.

Massnahmen sind grösstenteils durch Bundesgelder gedeckt

Der Bund stellt den Kantonen finanzielle Mittel für die spezifische Integrationsförderung zur Verfügung. Diese Finanzierung basiert auf einer Programmvereinbarung, mit der das von den Kantonen erarbeitete Integrationsprogramm (KIP) für die Jahre von 2014 bis 2017 verbindlich wird. Die Massnahmen des bernischen KIP sind zu einem guten Teil deckungsgleich mit den Neuerungen des Integrationsgesetzes. Somit können die durch das Gesetz entstehenden Ausgaben zum grössten Teil mit Bundesgeldern gedeckt werden.

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