Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlingen werden im bewährten 2-Phasen-System untergebracht.
Alle dem Kanton zugewiesenen Personen werden zunächst in einer Kollektivunterkunft platziert. Die Kollektivunterkünfte werden durch die regionalen Partner betrieben. Der Auszug in eine private Unterbringungsform erfolgt, sobald die Personen die integrationsbezogenen Vorgaben erfüllen.
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