Der Regierungsrat senkt den Einkommensfreibetrag und die Integrationszulage für Jugendliche und junge erwachsene Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe:
- Bezügerinnen und Bezügern von Sozialhilfe, die einer Arbeit nachgehen, steht für die Berechnung ihrer Unterstützung ein Einkommensfreibetrag zu. Dieser Freibetrag liegt heute während maximal sechs Monaten bei 600 Franken. Für Jugendliche und junge Erwachsene kürzt der Regierungsrat den Betrag nun auf 400 Franken.
- Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die an einem Integrationsprogramm teilnehmen, werden künftig eine gekürzte Integrationszulage erhalten. Bei einer Integrationsleistung von 50 Prozent beträgt die Zulage neu 150 Franken. Bisher waren es 300 Franken. Unverändert bleibt bei dieser Teilrevision der Sozialhilfeverordnung dagegen die Integrationszulage für Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Ausbildung absolvieren. Der Regierungsrat setzt damit einen Anreiz zugunsten einer Ausbildung und plant - im Rahmen der vom Grossen Ratüberwiesenen Motion von Grossrätin Andrea Lüthi (SP), die eine koordinierte Armutspolitik verlangt– , die Systeme der Stipendien und der Sozialhilfe besser aufeinander abzustimmen.
DieÜberprüfung der Integrationszulage und des Einkommensfreibetrags geht auf einen vom Grossen Ratüberwiesenen Vorstoss von Grossrätin Franziska Fritschy (FDP) zurück. Sie verlangte eine Streichung dieser Zulage und des Freibetrages. Der Grosse Rat beauftragte in der Debatte den Regierungsrat, die Integrationszulage und den Einkommensfreibetrag zuüberprüfen und nicht gleich zu streichen. Mit der Weiterführung der nun gekürzten Zulage und des Freibetrages will der Regierungsrat weiterhin diejenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen finanziell belohnen, die sich aktiv für ihre berufliche und soziale Integration einsetzen, gleichzeitig aber einen Anreiz zugunsten einer Ausbildung setzen.