Anlässlich der Revision des Sozialhilfegesetzes hat der Grosse Rat 2011 entschieden, neben dem bestehenden Lastenausgleich Sozialhilfe mit dem Bonus-Malus-System ein zusätzliches Instrument zu schaffen. Dies mit dem Ziel, die Kostentransparenz sowie die Kosteneffizienz der Sozialdienste zu erhöhen. Die erste finanzrelevante Berechnung für die Jahre 2012 und 2013 hat nun ergeben, dass das System für 51 Sozialdienste keine finanziellen Konsequenzen hat. 14 Sozialdienste erhalten Boni von insgesamt 1,6 Millionen Franken, 3 Sozialdienste müssen Mali von insgesamt 380‘000 Franken entrichten.
Bonus-Malus-System konzentriert sich auf die beeinflussbaren Bereiche
Ein grosser Teil der Kosten, die auf Sozialdiensten entstehen, können nicht oder nur sehr begrenzt durch den Sozialdienst selber beeinflusst werden. Beispielsweise gibt es verbindliche Kriterien, wann eine Person unterstützt werden muss und grundsätzlich in welcher Höhe. Dennoch gibt es Aspekte, die der Sozialdienst steuern kann, zum Beispiel die Höhe der sogenannten situationsbedingten Leistungen (Mobiliar, Anschaffungen etc.), die Einnahmenbewirtschaftung oder die Integrationsbemühungen (Ablösequote). Auf diese beeinflussbaren Bereiche fokussiert das Bonus-Malus-System. Seit der Einführung des Systems kann beobachtet werden, dass Kostenaspekte, wie vom Grossen Rat gewünscht, in der Praxis vermehrt diskutiert und teilweise restriktiver gehandhabt werden. Das Bonus-Malus-System ist somit eine Art Korrektiv zum solidarischen Lastenausgleichssystem.
Sozialamt unterstützt Gemeinden bei der Optimierung der Kosten
Mit den Sozialdiensten, die von einem Malus betroffen sind, hat das Kantonale Sozialamt bereits Gespräche geführt und aufgrund der vorliegenden Daten mögliche Optimierungspotenziale grob aufgezeigt. Beeinflussbar sind insbesondere die Kosten für situationsbedingte Leistungen, die Wohnkosten, die Bewirtschaftung der Einnahmen sowie die Ablösequote respektive die Quote der wiederkehrenden Fälle. Zudem hat die Berner Fachhochschule bei den drei Sozialdiensten eine Analyse der Aufbaustruktur und der Prozesse durchgeführt. Den Sozialdiensten wird das entsprechende organisatorische Optimierungspotenzial auch aufgezeigt werden.
Die Gemeinden, die einen Malus entrichten müssen, können den Entscheid des Kantonalen Sozialamtes bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion und allenfalls in einem zweiten Schritt beim Verwaltungsgericht anfechten. Die nächste finanzrelevante Berechnung findet im Frühjahr 2015 für die Jahre 2012, 2013 und 2014 statt.