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29. Februar 2012
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Weitere Etappe in der Umsetzung des revidierten Sozialhilfegesetzes (SHG)
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Der Verein «Sozialinspektion» ist gegründet worden

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern hat am Montag, 27. Februar 2012 zusammen mit Gemeinden und Sozialdiensten eine neue Trägerschaft gegründet. Der Verein «Sozialinspektion» stellt künftig die Sozialinspektionen im ganzen Kanton sicher. Voraussichtlich im Sommer 2012 werden die Sozialinspektorinnen und -inspektoren ihre Arbeit aufnehmen. Präsidentin des Vereins ist Rechtsanwältin und Grossrätin Katrin Zumstein.

25 Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden, Sozialbehörden und Sozialdiensten gründeten am 27. Februar 2012 die neue Trägerschaft, die allen Sozialdiensten im Kanton Bern zugänglich ist und im Auftrag der Sozialdienste Sozialhilfedossiers untersucht, bei welchen ein Missbrauchsverdacht besteht.

Nach einer Pilotphase in verschiedenen Gemeinden wurden auf kantonaler Ebene die rechtlichen Grundlagen für eine definitive Einführung von Sozialinspektion geschaffen. Das revidierte Sozialhilfegesetz (SHG) trat auf den 1. Januar 2012 in Kraft und sieht vor, dass Gemeinden entweder weiterhin eigene Sozialinspektorate führen, sich an Sozialinspektionsfirmen beteiligen oder Aufträge an private Firmen vergeben. Diese Rechtsgrundlage ermöglichte die Vereinsgründung. Auch nach der Gründung des Vereins bleibt den Sozialdiensten die Wahlfreiheit erhalten. Sie können nach wie vor private Unternehmen mit der Durchführung von Sozialinspektionen beauftragen. Dafür sind im Sozialhilfegesetz und in der Sozialhilfeverordnung die erforderlichen Rahmenbedingungen festgehalten.

Rund ein Drittel aller Sozialdienste hat sich bereits vor der Gründung dieses Vereins für eine Mitgliedschaft ausgesprochen. Darunter auch die Stadt Bern. Sie hat Ende des letzten Jahres entschieden, ihr Sozialinspektorat auszugliedern und sich am kantonalen Verein zu beteiligen. Der Verein führt eine Geschäftsstelle mit einer Geschäftsführerin oder einem Geschäftsführer sowie vier Sozialinspektorinnen und Sozialinspektoren und einer administrativen Fachkraft. Erste Aufgabe des neu gewählten Vorstandes unter dem Präsidium der Oberaargauer FDP-Grossrätin und Rechtsanwältin Katrin Zumstein ist es, diese Stellen zu besetzen. Voraussichtlich im Sommer 2012 wird die Geschäftsstelle operativ tätig sein und die ersten Inspektionen durchführen können. Die Finanzierung erfolgt aufgrund eines Leistungsvertrages direkt durch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion.

Der Aufbau des Sozialinspektorates mit kantonalem Einzugsgebiet stellt einen wichtigen Schritt in der Prävention missbräuchlicher Bezüge von Sozialhilfeleistungen dar. Es wird die Sozialdienste gezielt unterstützen und somit die Sozialhilfe stärken.

 

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