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29. Januar 2007
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Familienexterne Kinderbetreuung: Die Finanzierung über Normkosten bewährt sich

aid. Zahlung von Normkosten statt Defizitdeckung, Qualitätsstandards sowie ein einheitliches Tarifsystem: Mit dem neuen Finanzierungssystem kann der Kanton laut externen Experten die Angebote der familienexternen Kinderbetreuung wie Kindertagesstätten, Tagesschulen, Horte, Mittagstische und Tagespflege gut steuern. Daher schlagen sie keine grundsätzliche Änderung des neuen Systems, jedoch die Prüfung einer flexibleren Handhabung der Elterntarife und der Qualitätsvorgaben vor.

Kindertagesstätten, Tagesschulen, Horte, Mittagstische und die Betreuung bei Tageseltern sind eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden. Der Kanton steuert die Angebote, die Gemeinden stellen die Betreuungsplätze bereit. Auf den 1. August 2005 hat der Regierungsrat des Kantons Bern die neue Verordnungüber die Angebote zur sozialen Integration in Kraft gesetzt. Mit dieser Verordnung wurde das Steuerungssystem grundlegend geändert. Daher hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion die wichtigstenÄnderungen durch das externe Büro Ecoplan beurteilen und die Auswirkungen erheben lassen. Beurteilt wurde der Bereich der Kindertagesstätten, da dieser das umfassendste Angebot bildet. Der Entscheidüber die Evaluation weiterer Angebote ist noch offen. Gleichzeitig mit der externen Evaluationüberprüft das kantonale Sozialamt gemeinsam mit Experten und Expertinnen gewisse qualitative Vorgaben der Veordnung. Damit sollen die Grundlagen für allfällige Anpassungen der Verordnung auf den 1. Januar 2008 geschaffen werden.

Mit der Einführung der neuen Verordnung erfolgt die Abgeltungüber so genannte Normkosten und nicht mehrüber eine Defizitdeckung. Nach den Aussagen der externen Experten sind Normkosten ein gutes Mittel zur Steuerung der Angebote. Ein Vergleich mit den Aufwendungen für Betreuungsplätze in den anderen Kantonen zeigt auch, dass die durch die neue Verordnung vorgegebenen Normkosten im Kanton Bern ziemlich genau dem schweizerischen Mittel entsprechen. Liegen die effektiven Aufwendungen für einen Betreuungsplatz in einer bernischen Kindertagesstätteüber den Normkosten, ist dies unter anderem darauf zurückzuführen, dass in dieser Kindertagesstätte mehr qualifiziertes Betreuungspersonal arbeitet als in der Verordnung vorgesehen ist oder die Liegenschaftskosten sehr hoch sind.

Mit der neuen Verordnung ist auch ein einheitlicher Tarif für die Betreuung eingeführt worden. Damit bezahlen die Eltern für den Bezug einer Leistung im ganzen Kanton gleich viel. Die Einführung dieses einheitlichen Tarifs führte in einigen Gemeinden zu einer Erhöhung der Elternbeiträge. Die Experten schlagen vor, eine Flexibilisierung dieses Tarifsystems zu prüfen. Je nach effektiven Kosten oder sozialer Durchmischung könnten die Kindertagesstätten die Beiträge der Eltern erhöhen oder senken. Weiter soll die Einführung eines Geschwisterrabattes geprüft werden, da der Tarif insbesondere für gut Verdienende mit mehreren Kindern unattraktiv sei.

 
Auskünfte erteilt:

  • Regula Unteregger, Vorsteherin des Sozialamtes, Gesundheits- und Fürsorgedirektion,Tel. 031 633 78 10
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