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29. Mai 2015
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Kürzungen bei den Prämienverbilligungen
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Noch kein Trend ersichtlich – Analyse wird weitergeführt

Wegen der Sparmassnahmen haben letztes Jahr im Kanton Bern rund 34‘000 Personen ihr Anrecht auf Verbilligung der Krankenkassenprämien verloren. Die Auswirkung dieser Kürzung lässt sich gegenwärtig nur bedingt nachweisen. Rund 2,5 Prozent der Personen, die neu Sozialhilfe beanspruchten, haben die weggefallene Prämienverbilligung als Grund für den Sozialhilfebezug angegeben. Dies zeigt eine Befragung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion von einigen Sozialdiensten.

Im Herbst 2013 hat der Grosse Rat im Rahmen der Angebots- und Strukturüberprüfung Kürzungen bei den individuellen Verbilligungen der Krankenkassenprämien beschlossen. Damit sollten rund 24,3 Millionen Franken eingespart werden. 34‘000 Personen haben dadurch ihr Anrecht auf eine Prämienverbilligung verloren. Da vermutet wurde, dass sich diese Massnahme auf die Sozialhilfe auswirken könnte, hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion eine Umfrage bei den Sozialdiensten Ostermundigen, Nidau, Frutigen und Langenthal durchgeführt.

Die Ergebnisse der Befragung vom 1. Mai 2014 bis 30. April 2015 zeigen, dass sich während des Erhebungszeitraums 554 Personen bei den vier Sozialdiensten neu angemeldet haben, davon waren 156 Kinder. Dies entspricht insgesamt 357 Fällen. Davon geben 124 Fälle an, bereits Prämienverbilligung zu erhalten. 174 Fälle erhalten keine Prämienverbilligung, 46 Antragsteller wussten nicht, ob sie Prämienverbilligung erhalten und in 13 Fällen fehlen die Angaben. Unter den 174 Fällen, die keine Prämienverbilligung bezogen, zeigt sich, dass 143 bereits vor 2014 nicht von der Prämienverbilligung profitierten. Bei den Gründen für die Anmeldung bei der Sozialhilfe geben 73 von 156 Fällen ein zu geringes Einkommen an.

Zurzeit lässt das Ergebnis der Befragung noch keine endgültige Aussage über die Auswirkung der Sparmassnahme auf die Sozialhilfe zu. Bevor überhaupt Anspruch auf Sozialhilfe besteht, müssen die Antragssteller ihr Vermögen aufbrauchen. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass die betroffenen Personen den Fehlbetrag zuerst selber aufzufangen versuchen, bevor sie sich beim Sozialdienst melden. Um die mittel- bis längerfristigen Auswirkungen zu erheben, führt die Gesundheits- und Fürsorgedirektion die Befragung weiter.

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