Das Konzept frühe Förderung des Kantons Bern wurde im Herbst 2012 durch den Grossen Rat gutgeheissen. In diesem wurden aufgrund einer Situationsanalyse verschiedene konkrete Massnahmen zur Unterstützung der frühen Förderung formuliert. Die frühe Förderung ist ein Massnahmenpaket, mit dem zu einem ausgezeichneten Kosten-/Nutzenverhältnis gleichzeitig mehrere gesellschaftspolitisch wichtige Ziele erreicht werden: Förderung der Gesundheit der Kinder, der frühzeitigen Integration, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – und damit letztlich auch Verhinderung von Armut oder Armutsgefährdung – sowie Unterstützung der Eltern. Nun befindet sich das Konzept in Umsetzung.
Kitaplätze und Betreuungsstunden mit subventionierten Elterntarifen werden ausgebaut
Die Nachfrage nach Plätzen in Kindertagesstätten und Betreuungsstunden bei Tagesfamilien mit subventionierten Elterntarifen ist weiterhin gross. 29 Gemeinden haben bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesuche für den Ausbau ihrer Angebote in der familienergänzenden Kinderbetreuung im Umfang von acht Millionen Franken eingereicht. Da für die Schaffung von zusätzlichen Plätzen und weiteren Betreuungsstunden im Jahr 2014 zwei Millionen Franken zur Verfügung stehen, konnte die Gesundheits- und Fürsorgedirektion nicht alle Gesuche bewilligen. Sie ermöglicht jedoch 28 Gemeinden den Ausbau ihrer Angebote um insgesamt 124 Plätze bei Kindertagesstätten und rund 75‘200 Betreuungsstunden bei Tagesfamilien. Damit bestehen im Kanton Bern ab Sommer 2014 total rund 3‘400 subventionierte Plätze bei Kindertagesstätten und rund 1,8 Millionen mitfinanzierte Betreuungsstunden bei Tagesfamilien.
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat Gesuche für die Schaffung zusätzlicher Plätze in Kindertagesstätten und Betreuungsstunden bei Tageseltern von folgenden 28 Gemeinden zumindest teilweise genehmigt: Belp, Biel, Bönigen, Burgdorf, Corgémont, Court, Erlach, Frutigen, Grindelwald, Grossaffoltern, Herzogenbuchsee, Huttwil, Interlaken, Ittigen, Kirchberg, Köniz, Lützelflüh, Madiswil, Moutier, Saanen, Seftigen, Sonvillier, Spiez, Studen, Thun, Thunstetten, Utzensdorf und Vechigen.
Für die Bewilligung der Gesuche hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion insbesondere die regionale Verteilung der Angebote berücksichtigt. Daher konnte sie Gesuche von Gemeinden nicht bewilligen, bei denen trotz des bereits bestehenden Angebots nach wie vor eine grosse Nachfrage besteht, wie beispielsweise in der Stadt Bern. Dagegen sind die Gesuche der Stadt Biel aufgrund des Nachholbedarfs, der im Rahmen des Projekts «Sozialhilfe in der Stadt Biel-Bienne» ermittelt wurde, gutgeheissen worden. Bei diesem Projekt haben die Stadt Biel und der Kanton Massnahmen ermittelt, die zur Senkung der hohen Zahl von Bezügerinnen und Bezügern von Sozialhilfegeldern beitragen.
Ein Pilotprojekt als Regelangebot und ein Instrumentarium für Gemeinden
Biel wird zudem zusammen mit den Gemeinden Bern, Langenthal und Ostermundigen weiterhin das kantonal mitfinanzierte Hausbesuchsprogramm «schritt:weise» durchführen. Nach einer Pilotphase wird das Programm ab 2014 durch den Kanton als Regelangebot unterstützt. Es ist ein erfolgreiches präventives Förderprogramm für 0- bis 5-jährige Kinder in sozial benachteiligten und bildungsfernen Familien. Das Programm besteht aus Elternbildung und Modelllernen und basiert auf einer Kombination von Hausbesuchen und Gruppentreffen verschiedener am Programm teilnehmender Familien. Dieses Programm soll den betroffenen Kindern einen möglichst chancengleichen Start in die Schule ermöglichen. Der Kanton unterstützt das Programm mit jährlich rund 840‘000 Franken. Der nächste Stichtag für die Einreichung von Gesuchen für eine kantonale «schritt:weise» Mitfinanzierung ist der 30. Juni 2014.
Im April publiziert die Gesundheits- und Fürsorgedirektion in Zusammenarbeit mit der Erziehungsdirektion und der Stadt Bern einen Leitfaden, welchen Gemeinden ein Instrumentarium bietet, wenn sie ihren Bedarf im Bereich frühe Förderung pragmatisch analysieren und auf Optimierungsmöglichkeiten hin untersuchen wollen.
Die Umsetzung des Konzepts frühe Förderung ist mit diesen Massnahmen noch nicht abgeschlossen. Die Massnahmen in den Bereichen Elternbildung, Zusammenarbeit zwischen der Mütter- und Väterberatung und der Erziehungsberatung, Vernetzung und Information sowie vorschulische Sprachförderung werden voraussichtlich im Herbst 2014 / Frühjahr 2015 operativ.