Vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge (Ausweis F) sowie anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) dürfen in der Schweiz arbeiten. Ihre Erwerbstätigkeit muss gemeldet werden.
Erwerbstätigkeit melden
Schritt1
Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin muss die folgenden Ereignisse melden:
- Beginn einer Erwerbstätigkeit (Aufnahme der Arbeit)
- Ende einer Erwerbstätigkeit
- Stellenwechsel
Wenn Sie für mehrere Arbeitgeber/innen arbeiten, muss jede/r Arbeitgeber/in eine Meldung machen.
Meldungen lassen sich einfach und schnell online erfassen:
Oder Sie verwenden das Formular:
Schritt2
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss das Meldeformular an die Behörde einsenden, die für den Arbeitsort zuständig ist.
Auf der zweiten Seite des Online-Formulars wird der zuständige Kanton ausgewählt und das Formular der zuständigen kantonalen Behörde mittels «Übermittlung» in elektronischer Form zugestellt.
Bei technischen Übermittlungsproblemen bitte die Hinweise weiter unten beachten.
Schritt3
Sobald die Meldung gemacht wurde, dürfen Sie Ihre Tätigkeit für Ihr/en Arbeitgeber/in aufnehmen.
Stellenwechsel und selbständige Erwerbstätigkeit
Bei einem Stellenwechsel muss sowohl das Ende der Erwerbstätigkeit an der alten Stelle als auch der Beginn an der neuen Stelle gemeldet werden. Beide Arbeitgeber/innen müssen die Meldung machen.
Wenn Sie selbständig erwerbstätig sind, müssen Sie das Formular selber ausfüllen und an die Behörde einreichen, die für Ihren Arbeitsort zuständig ist.
- Formular zur Meldung der Aufnahme oder Beendigung einer Erwerbstätigkeit
- Adressliste aller zuständigen Behörden für Arbeitsorte in der Schweiz
Bei technischen Übermittlungsproblemen bitte die anschliessenden Hinweise beachten.
Hinweise bei technischen Problemen mit einer Meldung
Wenn die Konfiguration des Computers die Übertragung des Formulars mit der Funktion «Übermittlung» nicht zulässt, kann die Meldung wie folgt eingereicht werden:
- Ausgefülltes Formular in ein PDF-Dokument umwandeln.
- Per E-Mail an die kantonale Behörde senden, die für den Arbeitsort zuständig ist.
- Ist der Arbeitsort im Kanton Bern, kann das Formular an meldeverfahren.midi@be.ch geschickt werden.
Ausnahmsweise und nur dann, wenn der Versand per E-Mail nicht möglich ist, kann Ihr/e Arbeitgeber/in das Formular ausdrucken und es per Post an die kantonale Behörde senden, die für den Arbeitsort zuständig ist (siehe Link oben).