Als asylsuchende Person (Ausweis N) können Sie in der Schweiz arbeiten. Um eine Arbeitsbewilligung zu erhalten, befolgen Sie bitte die untenstehenden Schritte.
Eine Bewilligung erhalten
Schritt1
Eine Bewilligung ist erst dann möglich, wenn seit dem Einreichen Ihres Asylgesuchs mindestens drei Monate vergangen sind. Nach einem negativen Asylentscheid kann sich diese Frist um weitere drei Monate verlängern.
Schritt2
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss beim Migrationsdienst ein Gesuch stellen.
Schritt3
Das Gesuch muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben an den Migrationsdienst eingereicht werden.
Folgende Unterlagen müssen dem Gesuch beigelegt werden:
- Bestätigung des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV), dass die offene Stelle gemeldet worden ist:
Informationen zur Stellenmeldepflicht
Zuständigen RAV-Standort finden - Kopien der Inserate und/oder der Ausschreibung der Stelle bei Berufsverbänden oder im Internet.
Für Lernende sind ausserdem folgende Dokumente einzureichen:
- Der vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) genehmigte Lehr- oder Vorlehrvertrag.
- Schriftlicher Nachweis, dass die Lehrstelle im Vorfeld im Lehrstellennachweis (LENA) ausgeschrieben worden ist:
www.berufsberatung.ch
Schritt4
Der Migrationsdienst prüft das Gesuch und die Frage, ob der Inländervorrang eingehalten wird. Vorrang haben die folgenden Personengruppen:
- Schweizerinnen und Schweizer
- EU-27/EFTA-Staatsangehörige
- Personen mit Niederlassungsbewilligung
- Zur Erwerbstätigkeit berechtigte Ausländerinnen und Ausländer
- Anerkannte Flüchtlinge
- Vorläufig Aufgenommene
Wenn das Gesuch genehmigt wird, erhält Ihr/e Arbeitgeber/in die Bewilligung per Post.
Die Bewilligung verliert ihre Gültigkeit mit dem Datum einer Wegweisung aus der Schweiz.