Logo Kanton Bern / Canton de BerneAsyl und Flüchtlinge

Stellenantritt mit Ausweis N

Als asylsuchende Person (Ausweis N) können Sie in der Schweiz arbeiten. Um eine Arbeitsbewilligung zu erhalten, befolgen Sie bitte die untenstehenden Schritte.

Eine Bewilligung erhalten

Schritt
1

Eine Bewilligung ist erst dann möglich, wenn Sie sich als asylsuchende Person nicht mehr in einem Zentrum des Bundes aufhalten. Nach Austritt aus dem Bundesasylzentrum können Sie als Asylsuchende Person zu einer vorübergehenden unselbständigen Erwerbstätigkeit zugelassen werden.

Schritt
2

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss beim Migrationsdienst ein Gesuch stellen.

Stellenantrittsgesuch für Asylsuchende (Ausweis N)

Schritt
3

Das Gesuch muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben an den Migrationsdienst eingereicht werden.

Folgende Unterlagen müssen dem Gesuch beigelegt werden:


Für Lernende sind ausserdem folgende Dokumente einzureichen:

  • Der vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) genehmigte Lehr- oder Vorlehrvertrag.
  • Schriftlicher Nachweis, dass die Lehrstelle im Vorfeld im Lehrstellennachweis (LENA) ausgeschrieben worden ist:
    www.berufsberatung.ch

Schritt
4

Der Migrationsdienst prüft das Gesuch und die Frage, ob der Inländervorrang eingehalten wird. Vorrang haben die folgenden Personengruppen:

  • Schweizerinnen und Schweizer
  • EU-27/EFTA-Staatsangehörige
  • Personen mit Niederlassungsbewilligung
  • Zur Erwerbstätigkeit berechtigte Ausländerinnen und Ausländer
  • Anerkannte Flüchtlinge
  • Vorläufig Aufgenommene


Wenn das Gesuch genehmigt wird, erhält Ihr/e Arbeitgeber/in die Bewilligung per Post.

Die Bewilligung verliert ihre Gültigkeit mit dem Datum einer Wegweisung aus der Schweiz.

Weitere Informationen

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