Logo Kanton Bern / Canton de BerneAsyl und Flüchtlinge

Das Asylverfahren in der Schweiz

Bundesverwaltung, der Kanton Bern und seine regionalen Partner arbeiten eng zusammen, um Personen im Asylverfahren rasch in die Arbeitswelt und gut in die Gesellschaft zu integrieren. Das Staatssekretariat für Migration SEM führt die Asylverfahren durch.

Flüchtlinge können an einem Schweizer Grenzposten oder einem Schweizer Flughafen einen Antrag auf Asyl stellen. Von da werden sie in ein Bundesasylzentrum gebracht, wo sie Unterkunft, Verpflegung und eine Rechtsvertretung erhalten. Das Staatssekretariat für Migration SEM prüft das Asylgesuch. Bei längeren Verfahren oder nach einem Entscheid mit Bleiberecht weist der Bund die Personen als Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene oder anerkannte Flüchtlinge den Kantonen zu.

  • Staatssekretariat für Migration SEM

  • Bundesasylzentren

In diesem Fall werden wir zuständig für die Unterbringung und Betreuung. Bei uns erfolgt die Integration soweit möglich in den Strukturen, die der gesamten Bevölkerung offenstehen (z.B. Volksschule, Berufsbildung, Arbeitswelt). 

Einige Personen können diesen anspruchsvollen Weg nicht ohne weitere Unterstützung beschreiten. Zu diesem Zweck gibt es die spezifische Integrationsförderung. Unsere regionalen Partner stellen Angebote bereit, die auf die Bedürfnisse zur Integration von Personen des Asylbereichs zielen.

Asylsuchende mit einem negativen Asylentscheid müssen die Schweiz verlassen. Die Zuständigkeit für diese Personengruppe liegt teilweise beim Kanton, zum Beispiel für den Vollzug der Wegweisung und für die Anordnung allfälliger Zwangsmassnahmen.

Weitere Informationen

Seite teilen