Logo Kanton Bern / Canton de BerneAsyl und Flüchtlinge

Sozialhilfe

Zu Beginn ihres Aufenthaltes in der Schweiz werden die meisten Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich durch Sozialhilfe unterstützt. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich: zu geringe Sprachkenntnisse zur Aufnahme einer Arbeit, nicht anerkannte Diplome aus dem Herkunftsland, wenig Arbeitserfahrung oder auch gesundheitliche Probleme. 

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem rechtlichen Status der Person. Während für anerkannte Flüchtlinge die Ansätze nach SKOS-Richtlinien gelten, liegen die Unterstützungsbeiträge für vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende tiefer. 

Der Kanton Bern fördert die Integration von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich gestützt auf das kantonale Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG). Der Kanton Bern erwartet von den Personen, dass sie aktiv zu ihrer raschen Integration beitragen, z.B. indem sie die Sprache lernen und sich bemühen, finanziell unabhängig zu werden. In ihrer Integration werden sie von den regionalen Partnern unterstützt. Die regionalen Partner des Amts für Integration und Soziales (AIS) sind somit spezialisierte Sozialdienste für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. 

Erst nach fünf, beziehungsweise sieben Jahren in der Schweiz wechseln die vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge in die Zuständigkeit der kommunalen und regionalen Sozialdienste.

  • Regionale Partner und Partner für unbegleitete Minderjährige

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