Logo Kanton Bern / Canton de BerneAsyl und Flüchtlinge

Wissenswertes für schutzsuchende Personen aus der Ukraine

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen erhalten in der Schweiz Schutz und Hilfe. Schutzsuchende, die sich im Kanton Bern aufhalten, wie auch Personen, die Schutzsuchende aus der Ukraine zum Beispiel bei Behördengängen unterstützen, finden hier praktische Informationen.

Informationen des Staatsekretariats für Migration

Das Staatsekretariat für Migration informiert auf seiner Website unter anderem über folgende Themen, die für schutzsuchende Personen aus der Ukraine von Bedeutung sind:

  • Schutzstatus S
  • Einreise in die Schweiz und Familiennachzug
  • Unterbringung
  • Kranken- und Unfallversicherung
  • Integration, Arbeit und Schule
  • Fragen und Antworten zum Krieg in der Ukraine – Staatsekretariat für Migration

  • Informationen in Ukrainisch und Russisch – Staatsekretariat für Migration

Registrierung beim Staatssekretariat für Migration

Schutzsuchenden Personen aus der Ukraine stehen folgende Wege offen, wie sie sich nach Ankunft in der Schweiz registrieren lassen können:

  • Wenn Sie den Schutzstatus S beantragen wollen und bereits eine Unterkunft sowie Identitätspapiere haben, können Sie jeweils für Montag und Donnerstag einen Termin im Bundesasylzentrum an der Morillonstrasse 75, 3007 Bern vereinbaren. Die Online-Plattform für die Terminvereinbarung finden sie hier:
    RegisterMe
  • Wenn Sie den Schutzstatus S beantragen wollen und eine Unterbringungsmöglichkeit, aber keine Identitätspapiere haben, melden Sie sich direkt ohne Registrierungstermin im Bundesasylzentrum.
    Diese Anlaufstelle an der Morillonstrasse 75, 3007 Bern ist Montag und Donnerstag für Sie geöffnet.
  • Wenn Sie den Schutzstatus S beantragen wollen und keine Unterbringungsmöglichkeit haben, melden Sie sich direkt ohne Registrierungstermin im Bundesasylzentrum.
    Diese Anlaufstelle an der Morillonstrasse 75, 3007 Bern ist rund um die Uhr für Sie geöffnet.

Unterbringung und Unterstützung im Kanton Bern

Im Kanton Bern ist für die Unterbringung von schutzsuchenden Personen das Amt für Integration und Soziales (AIS) zuständig. Das AIS arbeitet mit regionalen Partnern zusammen, die für die Unterbringung, Integration und Unterstützung verantwortlich sind.

Finanzielle Unterstützung

Personen mit Status S müssen sich beim regionalen Partner melden, damit sie finanzielle Unterstützung erhalten können. Der regionale Partner klärt, ob die Personen bedürftig sind.

Entschädigung bei Privatunterbringung

Wenn bedürftige Flüchtlinge, die privat untergebracht sind, Asylsozialhilfe erhalten, kann die Gastfamilie eine Mietkostenentschädigung beim zuständigen regionalen Partner beantragen. Diese beträgt CHF 195 pro Person und Monat. Die Entschädigung wird erst ab einer Unterbringung von mindestens drei Monaten ausgerichtet und erfolgt dann rückwirkend.

Privat untergebrachte Flüchtlinge, die nicht bedürftig sind, erhalten keine Asylsozialhilfe und folglich auch keine Mietkostenentschädigung. Sollte die Gastfamilie einen Mietkostenanteil verlangen, muss sie diesen direkt mit den untergebrachten Personen aushandeln und ihn auch von diesen einfordern.

Anmeldung bei der Wohngemeinde

Je nach Unterbringungsart ist eine Anmeldung bei der Wohngemeinde nötig:

  • Wenn Sie in einer Kollektivunterkunft untergebracht sind, müssen Sie sich bei der Wohngemeinde nicht anmelden.
  • Wenn Sie in einem privaten Haushalt (z. B. bei Verwandten, Bekannten oder in einer eigenen Wohnung) wohnen, sprechen Sie bitte bei Ihrer Wohngemeinde vor und melden sich dort an. Bringen Sie – sofern vorhanden – folgende Dokumente mit: 
    • Gültigen Pass oder gültige Identitätskarte
    • Für Kinder einen Geburtsschein oder einen Familienausweis
    • Positiven Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung des Staatssekretariats für Migration

Ausstellung Ausweis S

Das Staatssekretariat für Migration informiert die kantonalen Behörden, wenn eine Person einen positiven Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung erhalten hat.

Personen mit Schutzstatus S erhalten danach automatisch eine Einladung um einen Termin in einem der Ausweiszentren zu buchen. Dort werden das Gesichtsbild und die Unterschrift erfasst. Anschliessend wird der Ausweis produziert und über die Kollektivunterkunft oder die Wohngemeinde der betroffenen Person zugestellt.

Verlängerung Ausweis S

  • Das Staatssekretariat für Migration sendet Personen mit Schutzstatus S automatisch eine Verfallsanzeige an ihre registrierte Wohnadresse (ein Monat vor Ablauf des Ausweises S).
  • Die Verfallsanzeige muss 14 Tage, bevor der Ausweis S abläuft, vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Die zuständige Behörde ist oben links auf der Verfallsanzeige aufgedruckt.
  • Falls die betroffene Person erwerbstätig ist, muss auch der Arbeitgeber einen Abschnitt auf der Verfallsanzeige ausfüllen.
  • Der bisherige Ausweis S muss mitgeschickt werden, eine Kopie des heimatlichen Reisedokuments braucht es nicht.
  • Der neue Ausweis S wird der Person mit Schutzstatus über die Kollektivunterkunft oder die Wohngemeinde zugestellt.

Arbeiten mit Ausweis S

Schutzsuchende Personen aus der Ukraine können in der Schweiz sowohl als Angestellte als auch als Selbständigerwerbende arbeiten.

Fragen rund um die Gesundheitsversorgung

Ausreise und Rückkehrhilfe

Ukraine-Hotline

Eine Hotline des Kantons Bern für Gastfamilien und schutzsuchende Personen aus der Ukraine:

Montag - Freitag, 08:00 - 17:00 Uhr.

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