Asylsuchende Personen (Ausweis N), vorläufig aufgenommene Personen/Flüchtlinge (Ausweis F) und anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) dürfen in der Schweiz arbeiten. Hier erfahren Sie mehr darüber.
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Asylsuchende Personen (Ausweis N), vorläufig aufgenommene Personen/Flüchtlinge (Ausweis F) und anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) dürfen in der Schweiz arbeiten. Hier erfahren Sie mehr darüber.