Logo Kanton Bern / Canton de BerneAsyl und Flüchtlinge

Informationen für Arbeitgeber/innen

Ein wichtiges Ziel der Integrationsförderung ist es, erwachsene Personen rasch in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür sind wir auf Sie als Arbeitgeber/in angewiesen.

Arbeitsstellen für Flüchtlinge gesucht

Möchten Sie sich im Asylbereich des Kantons Bern engagieren und jemanden aus dem Asylbereich in Ihrem Unternehmen beschäftigen? Melden Sie sich bei der Partnerorganisation des Kantons Bern in Ihrer Region.

Regionale Partner

Fragen zur Arbeitsintegration

Wenn Sie Fragen zur Arbeitsintegration von Sozialhilfeempfängern, vorläufig Aufgenommenen oder anerkannten Flüchtlingen haben, können Sie sich an die Fachstelle Wirtschaft des Amtes für Integration und Soziales wenden.

Anstellung von Sozialhilfebezügern

Meldung der Erwerbstätigkeit

Personen mit Ausweis N müssen dem Migrationsdienst ein Stellenantrittsgesuch einreichen. Sie benötigen eine Arbeitsbewilligung. Erfahren Sie hier, wie Sie als Arbeitgeber/in vorgehen:

Stellenantritt mit Ausweis N

Personen mit Ausweis F oder B müssen ihre Erwerbstätigkeit melden. Die Informationen, wie Sie als Arbeitgeber/in vorgehen, finden Sie hier:

Stellenantritt mit Ausweis F oder B

Person mit Ausweis S anstellen (Schutzstatus)

Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit der geflüchteten Person muss der Arbeitgeber ein Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (im Einsatzkanton) einreichen. Die Informationen, wie Sie als Arbeitgeber/in vorgehen, finden Sie hier:

Stellenantritt mit Ausweis S

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