Ein wichtiges Ziel der Integrationsförderung ist es, erwachsene Personen rasch in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür sind wir auf Sie als Arbeitgeber/in angewiesen.
Arbeitsstellen für Flüchtlinge gesucht
Möchten Sie sich im Asylbereich des Kantons Bern engagieren und jemanden aus dem Asylbereich in Ihrem Unternehmen beschäftigen? Melden Sie sich bei der Partnerorganisation des Kantons Bern in Ihrer Region.
Fragen zur Arbeitsintegration
Wenn Sie Fragen zur Arbeitsintegration von Sozialhilfeempfängern, vorläufig Aufgenommenen oder anerkannten Flüchtlingen haben, können Sie sich an die Fachstelle Wirtschaft des Amtes für Integration und Soziales wenden.
Meldung der Erwerbstätigkeit
Personen mit Ausweis N müssen dem Migrationsdienst ein Stellenantrittsgesuch einreichen. Sie benötigen eine Arbeitsbewilligung. Erfahren Sie hier, wie Sie als Arbeitgeber/in vorgehen:
Personen mit Ausweis F oder B müssen ihre Erwerbstätigkeit melden. Die Informationen, wie Sie als Arbeitgeber/in vorgehen, finden Sie hier:
Person mit Ausweis S anstellen (Schutzstatus)
Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit der geflüchteten Person muss der Arbeitgeber ein Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (im Einsatzkanton) einreichen. Die Informationen, wie Sie als Arbeitgeber/in vorgehen, finden Sie hier: